1. Ausschreibung
Die Stieglerhaus – Gemeinnützige Privatstiftung (im Folgenden „Stieglerhaus“) schreibt von 16. Juni 2026 bis 24. November 2026 (Einsendeschluss) den 4. Österreichischen Literaturpreis für Erzählungen als Barbara-Frischmuth-Preis aus.
2.Teilnahmeberechtigung
Der Wettbewerb richtet sich an Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz in Österreich, die in deutscher Sprache schreiben und bereits literarische Texte in namhaften Literaturzeitschriften, im Feuilleton oder in Buchform (nicht im Eigenverlag) veröffentlicht haben. Ein entsprechender Nachweis ist der Einreichung beizulegen.
Der Erzählung ist zudem eine kurze Biografie beizulegen.
3. Voraussetzungen für die Einreichung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die für den Wettbewerb eine bislang unveröffentlichte Erzählung zu einem selbst gewählten Thema verfassen und einreichen.
Die Erzählung muss folgende Kriterien erfüllen:
Ausgezeichnet werden die drei bestgereihten Texte mit folgenden Preisen:
Zusätzlich werden die zehn besten Texte in der Anthologie „worte bewegen 2027“ veröffentlicht, die voraussichtlich im April 2027 im Braumüller Verlag erscheinen wird.
5. Bekanntgabe der Longlist
Die Longlist der Top 20 wird ab Mitte Jänner 2027 auf den Websites wortebewegen.at und stieglerhaus.at sowie über diverse Social-Media-Kanäle bekannt gegeben. Die Autorinnen und Autoren der Top 20 werden zusätzlich per E-Mail verständigt.
6. Juryverfahren
Aus allen eingereichten Texten erstellt die internationale Jury eine Longlist der Top 20. Aus dieser wählt sie die zehn besten Texte (Shortlist) und ermittelt daraus die drei Preisträger.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
7. Teilnahme am Literaturfestival
Die Autorinnen und Autoren der zehn besten Texte verpflichten sich zur unentgeltlichen zweitägigen Teilnahme mit Textpräsentationen am Literaturfestival „worte bewegen“ am 9. und 10. April 2027 im Stieglerhaus in St. Stefan ob Stainz.
Das Stieglerhaus stellt eine Unterkunft zur Verfügung. Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet.
8. Änderungen und Absage des Wettbewerbs
Aus organisatorischen, programmtechnischen, journalistischen oder sonstigen wichtigen Gründen behält sich das Stieglerhaus vor, den Ablauf des Wettbewerbs zu ändern, Termine zu verschieben oder den Wettbewerb abzusagen.
Änderungen werden auf den offiziellen Kommunikationskanälen des Stieglerhauses bekannt gegeben.
9. Ausschluss vom Wettbewerb
Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
Das Stieglerhaus behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulationsversuche vom Wettbewerb auszuschließen.
10. Sonstiges
Über den Wettbewerb wird kein Schriftverkehr geführt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Das Stieglerhaus haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
RECHTSEINRÄUMUNG
Ich versichere, dass mein eingereichter Text zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht veröffentlicht wurde.
Ich garantiere, dass der eingereichte Text ohne Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere Large Language Models (LLMs) oder vergleichbarer Systeme, erstellt wurde. Zulässig bleibt die unterstützende Nutzung von KI für vorbereitende Tätigkeiten, insbesondere Recherchezwecke, Rechtschreib- und Grammatikprüfungen oder vergleichbare technische Hilfestellungen.
Ich versichere, alleinige:r Urheber:in des eingereichten Textes zu sein und über sämtliche daran bestehenden Rechte verfügen zu können. Weiters versichere ich, dass Rechte Dritter der Nutzung des Textes nicht entgegenstehen.
Für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs räume ich dem Stieglerhaus die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte am eingereichten Text ein.
Erst im Fall der Aufnahme meines Textes in die Shortlist (Top 10) räume ich dem Stieglerhaus unentgeltlich das nicht ausschließliche Recht ein, den Text im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu nutzen und zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere:
Die Rechtseinräumung erfolgt zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkt, jedoch nicht ausschließlich. Die Autorinnen und Autoren bleiben daher berechtigt, ihre Texte nach der Erstveröffentlichung durch das Stieglerhaus selbst zu veröffentlichen, weiteren Verlagen anzubieten oder anderweitig zu verwerten.
Das Stieglerhaus ist nicht verpflichtet, eingereichte oder ausgewählte Texte zu veröffentlichen.
Im Fall einer Prämierung oder Aufnahme in die Shortlist erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein Text zum Zweck der Berichterstattung über den Wettbewerb auszugsweise oder vollständig an Medienunternehmen weitergegeben werden kann.
Ich halte das Stieglerhaus hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter aufgrund unrichtiger Angaben über die Rechteinhaberschaft schad- und klaglos.
DATENSCHUTZHINWEIS NACH DER DSGVO
Verantwortlicher:
Stieglerhaus – Gemeinnützige Privatstiftung
Mahlerstraße 13
1010 Wien
FN 441304 b
Handelsgericht Wien
UID: ATU76116427
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Wettbewerbsteilnahme gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Teilnehmer können ihre Teilnahme am Wettbewerb jederzeit zurückziehen. Ein Widerruf ist per E-Mail an wortebewegen@stieglerhaus.at möglich. Bereits erfolgte Verarbeitungen bleiben davon unberührt.
Die Daten der Autor:innen der Shortlist werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere steuerrechtlichen Bestimmungen, gespeichert. Die Daten aller übrigen Teilnehmer:innen werden spätestens drei Monate nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus besteht das Recht, eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einzubringen.
Soweit im Rahmen des Wettbewerbs journalistische oder redaktionelle Inhalte erstellt werden, können personenbezogene Daten auch zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden. Hierfür gelten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Sonderbestimmungen.
